Einige Gedanken zu Fragen, die immer wieder gestellt werden
Pfarrer G.-Christoph Schaaf
1. Ein Todesfall ist eingetreten – wer ist (in der Regel) mein erster Ansprechpartner?
2. Der Termin steht – wie geht es weiter?
3. Wie kann man sich auf das Gespräch vorbereiten?
4. Worüber ist denn im Trauergespräch zu sprechen?
5. Trauergottesdienst – was ist das?
6. Was wird in der Traueransprache gesagt?
7. Warum bestatten wir überhaupt unsere Toten?
8. Wie können wir bestatten?
9. Ablauf des Trauergottesdienstes
10. „Herr Pfarrer, wir können nicht singen!“ – Warum Lieder dennoch wichtig sind...
11. Sollen wir als Angehörige erst knapp vor dem Trauergottesdienst in der Trauerhalle sein oder müssen wir früh da sein, um uns Plätze zu sichern?
12. Auf welche Glocken hören wir?
13. Im Anschluß Trauerkaffee – wie ist das zu regeln?
14. „Bestatten Sie auch Ausgetretene?“
15. Was uns verlorengegangen ist – die Aussegnung
1. Ein Todesfall ist eingetreten – wer ist (in der Regel) mein erster Ansprechpartner?
In Krofdorf-Gleiberg ist es üblich, daß sich ein Angehöriger des/der Verstorbenen zunächst an ein Bestattungsunternehmen wendet, um es mit der Beisetzung zu betrauen.
Dieses unternimmt für Sie alle nötigen Schritte bei den verschiedenen Ämtern, begleitet und berät Sie nach Kräften (Traueranzeige, organisatorische Fragen...) und gibt, falls es sich bei dem/der Verstorbenen um eines unserer evangelischen Gemeindeglieder handelt, die Todesmitteilung an das zuständige Pfarramt weiter. Auch der Termin für den Trauergottesdienst, der natürlich abhängig ist von den Vorgaben des Friedhofsamtes und den Möglichkeiten des Pfarrers, wird mit Ihnen zusammen festgesetzt.
Natürlich kann es auch umgekehrt zugehen: Sie stellen zum Pfarrer einen Erstkontakt her. Dies ergibt sich insbesondere dann von selbst, wenn der Pfarrer durch seelsorgerliche Begleitung in den Sterbeprozeß eingebunden war, die Situation gut kennt oder wenn in besonderer Weise eine stärkere kirchliche Bindung vorhanden ist.
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2. Der Termin steht – wie geht es weiter?
Nachdem ich als Pfarrer vom Bestattungsunternehmen informiert wurde, melde ich mich dann bei Ihnen als den Angehörigen, und zwar meist noch im Laufe des Tages, sonst am folgenden Tag. Wichtig ist, jetzt einen Termin für das Trauergespräch festzumachen. Er wird davon abhängig sein, wer nach Ihrem Wunsch Ihrerseits an diesem Gespräch teilnehmen kann bzw. soll.
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3. Wie kann man sich auf das Gespräch vorbereiten?
Zunächst einmal: Es kommt natürlich vor, daß wir uns zum ersten Mal begegnen. Ich komme als Pfarrer zu Ihnen zu Besuch ins Haus. Wir lernen uns kennen, die Situation ist wegen dieses Anlasses eine besondere. Da ist es gewiß hilfreich, wenn Sie mir ein wenig Einblick gewähren in Ihre Situation als Angehörige, die Sie jetzt um einen Menschen trauern. Denn für mich ist der Kontext wichtig, in dem ein Mensch zu Lebzeiten gestanden hat, es ist wichtig, sich ein Bild machen zu können, auch wenn dies längst nicht alles in die spätere Traueransprache gehört.
Weiter ist es möglich, daß der Verstorbene Aufzeichnungen (schriftliche oder mündliche) gemacht hat, die nun eine Rolle spielen können. Oder Sie selbst haben Wünsche für bestimmte Lieder, die gesungen werden sollen. Oder Sie denken an einen für Sie oder den Verstorbenen bedeutsamen Bibelvers. Vielleicht hilft eine Konfirmations-, Tauf- oder Trauurkunde weiter oder das Blättern in der Hausbibel, ein Abriß aus dem Konstanzer Großdruckkalender, der in vielen Häusern hängt, weil ihn unsere Kirchengemeinde verschenkt.
In jedem Fall ist es eine große Hilfe, wenn Sie wichtige Lebensdaten und –ereignisse zusammentragen, die Sie mir an die Hand geben.
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4. Worüber ist denn im Trauergespräch zu sprechen?
Konkret brauche ich Angaben zu Person, Leben und Handeln des Verstorbenen, auch Hobbys und Vorlieben sind wichtig. Ich frage nach Wünschen für Bibeltext und Liedern. Manches mag hinzutreten, auch z.B. die Frage, wie es jetzt weitergehen soll bei den Angehörigen nach dieser schmerzhaft empfundenen Lücke. Aber dazu ist jedes Gespräch zu verschieden.
Der Rahmen dieses sehr wichtigen Gesprächs sollte in vertrauensvoller Atmosphäre stattfinden können. Ich muß Sie als Angehörige verstehen lernen können, herausfinden, in welcher Beziehung Sie zum/zur Verstorbenen standen, hören, was Ihnen jetzt wichtig ist, worauf es Ihnen ankommt und was unwichtig ist oder nicht erwähnt werden kann oder soll.
Es ist meine Aufgabe, mit Ihnen zu reden in einem Augenblick, wo Sie vielleicht besser schweigen und wirklich trauern möchten. Aber das – sachliche - Reden ist an dieser Stelle eben wichtig, auch das Gespräch mit dem Bestatter und anderen Menschen, die etwas zu „organisieren“ haben. Die Zeit des Schweigens – sie hat später ihr Recht und ihren Ort.
Zu diesem Rahmen gehört vor allem die Grundvoraussetzung: Es ist ein seelsorgerliches Gespräch, d.h. meine Verantwortung ist hier gefragt, zu überlegen, was guten Gewissens für die Traueransprache verwendet werden darf, und dabei darf die Abstimmung mit Ihnen als den Angehörigen über das zu Sagende nicht fehlen.
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5. Trauergottesdienst – was ist das?
Zum Begriff: Wir sagen hier in der Regel Trauerfeier und unterscheiden eine Beerdigung davon. Doch sollte man sich überlegen, von diesem unscharfen Wort wegzukommen und den sonst üblichen Begriff des Trauergottesdienstes auch hier wieder gebräuchlich werden zu lassen. In meinen Augen ist die Terminologie „Feier“ hier wenig angebracht. Begrifflich stünde die Trauer im Vordergrund, die dann gefeiert würde. Dem ist ja nicht so. Beim Begriff Trauergottesdienst jedoch ist es legitim, davon zu sprechen, daß wir einen Gottes-dienst, auch einen Trauergottesdienst, feiern. Es wird hier nämlich schon begrifflich der Grund des Feierns deutlich: Wir feiern Gott in unserer Mitte und erwarten Seinen Beistand und Trost in unserem Trauern und Abschiednehmen.
Ein Trauergottesdienst dient also dem Abschiednehmen vom Verstorben, ihm die letzte Ehre zu erweisen, wie landläufig gesagt wird. Es geht um ein Ritual, das uns helfen soll, mittels geprägter Formen das zu tun, was uns eigentlich schwer fällt: einen geliebten Menschen loszulassen, ihn aus unserer Mitte zu verabschieden. Ein geprägter Ablauf, geprägte Worte des Glaubens, geprägte Gebete und Lieder, die Symbolhandlung des dreifachen Erdwurfs und anderes – dieses hilft einem, seine Emotionen einzubetten und Halt zu finden.
Es ist darum sehr entscheidend, die Chance dieser Riten zu erkennen und zu erfahren, daß sie uns ermöglichen, sowohl unserer Trauer als auch unserer Hoffnung auf ein Wiedersehen im Himmel durch die Auferstehung von den Toten angemessen Ausdruck zu verleihen. Wer sich in dieser Zeit der Trauer nur in Geschäftigkeit verliert, um alles Äußere zu regeln, bereitet seinen Sturz in das dunkle Loch der Verzweiflung vor, das einen nach dem Trauergottesdienst regelrecht überfallen kann. Wer sich dagegen den Riten der Bestattung anvertraut, baut insofern vor, als er hinterher sich immer wie-der mit seinem Gewissen und Erinnern darauf berufen kann: Ich habe alles getan, um würdig Abschied zu nehmen. Ich habe auch zum letzten Mal das Beste für den von mir geliebten Menschen getan. Daran kann man sich festhalten und es wird im Trauerprozeß helfen.
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6. Was wird in der Traueransprache gesagt?
In unserer Gemeinde ist es üblich, zu Beginn des Trauergottesdienstes einen Nachruf zu verlesen. Er enthält in Telegrammstil die wichtigsten Daten zum Leben und Sterben des Verstorbenen. Hier geht es nicht um Einzelheiten und Deutungen, nur eine Linie mit wichtigen biographischen Stationen soll erkennbar sein. Damit wird die Predigt, die später folgt, entlastet. Die Predigt kann sich auf ihre eigene Aufgabe konzentrieren.
Was ist die Aufgabe der Predigt? Es geht nicht um eine Lobrede auf den Verstorbenen. Das tun andere, und sie tun es besser, sie kennen den Verstorbenen oftmals besser durch eine gemeinsame Vereins- oder Berufstätigkeit.
Der Traueransprache liegt ein biblischer Text zugrunde, der auszulegen ist. Biographische Mitteilungen über den Verstorbenen können hier einfließen, aber durch den vorweggenommen Nachruf ist die Predigt hier frei geworden, auch frei geworden, alles zu bringen. Ein wichtiges Detail aus der Lebensgeschichte mag einfließen, es kann den Bibeltext illustrieren, und andersherum wird biblische Wahrheit auf diese Weise die Lebensgeschichte des Verstorbenen und damit unser aller Lebensgeschichte beleuchten.
Deutlich ist, daß die Ansprache sich an die Angehörigen und die Trauergemeinde richtet.
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7. Warum bestatten wir überhaupt unsere Toten?
Eine gute Frage! Die Bräuche reichen - kultur- und religionsgeschichtlich betrachtet - vom lieblosen „Verscharren“ über eine ehrende Beisetzung bis hin zu Totenkulten. Die Einbeziehung des Todes in unseren Lebensalltag, ob wir Angst haben vor dem Tod oder den Toten, die Frage der Endlichkeit des Lebens und der Erlösung, all das spielt bei den Bräuchen eine Rolle.
Unsere Bestattungspraxis in Deutschland ist wesentlich geprägt durch die christliche Sorge um die Toten als 7. Werk der Barmherzigkeit (neben Kranke besuchen, Durstigen zu trinken geben, Fremde aufnehmen usw.). Es gilt als Liebesdienst, den Angehörigen ein christliches Begräbnis zu bereiten. De facto besteht Bestattungszwang; die öffentl.-rechtl. Pflicht tragen die Angehörigen.
Die evang. Kirche legt Wert auf 1. das öffentliche Bekenntnis der Auferstehung (1. Kor 15, 42-44 „So auch die Auferstehung der Toten: Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. Es wird gesät in Niedrigkeit und wird auferstehen in Herrlichkeit. Es wird gesät in Armseligkeit und wird auferstehen in Kraft. Es wird gesät ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib.“); 2. die Beweisung der Liebe und der Freundschaft (vgl. das liebevolle Begräbnis Jesu) und 3. die Erinnerung an den eigenen Tod und die Mahnung, sich entsprechend vorzubereiten (Ps 90,12 „Lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden“).
Christen betrachten ihre Toten als Gottes Geschöpfe und bringen ihnen Ehre und Achtung entgegen. Auch die Toten bleiben Eigentum Gottes. Friedhöfe (gerne auch als Gottesacker bezeichnet) wurden früher um die Kirche angelegt. Das war Mahnung für die Lebenden, den Tod nicht auszuklammern aus dem Leben. Es war zugleich, so sagen wir es im Glaubensbekenntnis, Zeichen für die Gemein-schaft der Lebenden und der Toten – Friedhof als Ort der Verkündigung des ewigen Lebens. - In Krofdorf wurde 1855 der kirchliche Friedhof geschlossen, seitdem an anderer Stelle kommunal betrieben. Für die Friedhofssatzung ist daher die Gemeinde Wettenberg verantwortlich.
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8. Wie können wir bestatten?
Zwei Weisen: Erdbestattung oder Feuerbestattung. Die christliche Kirche hat im Rückgriff auf alttestamentliche Traditionen immer schon die Erdbestattung bevorzugt. Der Gedanke, daß der Verstorbene schläft, um einmal mit Jesus Christus auferweckt zu werden zum Jüngsten Gericht, legte die Praxis der Erstbestattung eher nahe.
In unserem Ort ist heute fast nur die Feuerbestattung üblich – aufgrund der speziellen Heimat- und Kirchengeschichte. Durch die Freireligiöse Gemeinde Krofdorf-Gleiberg wurde die Praxis der Feuerbestattung Usus – als Kampfbegriff gegen den christlichen Glauben an die leibliche Auferstehung von den Toten zum ewigen Leben. Dem Menschen sollte die absolute Vergänglichkeit im materialistischen Sinn vor Augen geführt und jegliches Gerede von Auferstehung ein Strich durch die Rechnung gemacht werden.
Aber: Die evang. Kirche stellte bereits in den zwanziger Jahren klar, daß die Vorwürfe nicht treffen und ihre evang. Mitglieder guten Gewissens auch Urnenbeisetzungen vornehmen können. Denn während der Christenverfolgungen wurden die sog. christlichen Märtyrer von den Gegnern verbrannt, ihre Hoffnung auf Auferstehung ging aber gerade nicht verloren: Es hängt letztlich nicht am irdischen Leib, weil alles vergehen wird, sondern wichtig ist die Zusage, daß meine Identität bei Gott bekannt ist und mein Name im Buch des Lebens geschrieben ist.
Um des nachfolgenden Gedenkens willen ist die Grabpflege, in der sich neben der Ehrung auch die Liebe und Dankbarkeit gegenüber dem Verstorbenen widerspiegelen, eine wichtige Aufgabe der Angehörigen.
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9. Ablauf des Trauergottesdienstes
Die für einen evang. Gottesdienst typischen Merkmale finden sich auch bei der Handlung ge-genüber unseren Verstorbenen wieder: Eröffnung, Lied, Psalmgebet, Evangelien- und andere bibli-sche Lesungen, eine Ansprache, die das Leben des Verstorbenen in das Licht des Wortes Gottes stellt, Gebet, Bestattungsakt, Vaterunser und Segen. In der Regel wird der Gottesdienst musikalisch mit der Orgel umrahmt, Lieder können gesungen wer-den. Im Besonderen wird der Nachruf, der die wichtigsten Daten des Verstorbenen in Kurzform enthält, dem Gottesdienst vorangestellt.
Je nach Form der Bestattung entfällt die Beiset-zung (was meistens bei uns der Fall ist); sie wird später, nach Einäscherung des Sarges, im Kreise der engsten Angehörigen nachgeholt. Es ist nicht üblich, daß der Pfarrer ein zweites Mal mitgeht; es kann aber darum gebeten werden.
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10. „Herr Pfarrer, wir können nicht singen!“ – Warum Lieder dennoch wichtig sind...
Sie glauben es nicht, aber das höre ich immer wieder. Ich muß aber sogleich hinzufügen: Das habe ich damals, als ich 1992 als Vikar in Krofdorf-Gleiberg meinen Dienst begann, sehr viel häufiger gehört als es heute der Fall ist. Es vergeht inzwischen kaum ein Trauergottesdienst, in dem nicht ein bis zwei Lieder gesungen werden. Meistens sind es die ganz bekannten „So nimm denn meine Hände“ und „Jesu, geh voran“, aber immerhin. Ich erlebe, daß inzwischen doch gerne gesungen wird – auch andere Lieder -, und so kläglich klingt es nicht, wie es mir jemand neulich suggerieren wollte.
Der Gewinn des Singens mag an den Psalmen deutlich werden. Sie sind das Gebetbuch der jüdisch-alttestamentlichen Menschen und der Christen. Wir wissen, daß sie von Anfang an auch gesungen wurden. Wir finden frohe und dankende Lieder ebenso wie traurige und klagende Lieder. Der Erfahrungsschatz unserer jüdischen wie christlichen Vorfahren sagt uns: Wer singt, bringt Saiten in sich zum Klingen, die gerne vor allen verschlossen werden, aber doch nach „draußen“ gehören. Gerade diese Saiten helfen, Gefühle wie Trauer und Ohnmacht zu kanalisieren. Von daher: nur Mut zum Singen, auch wenn einem nicht zum Singen zumute ist.
Wer dennoch sich gegen das Singen entscheiden will, sollte daran denken, daß wenigstens eine musikalische Umrahmung/Gestaltung organisiert wird. Die Bestatter kümmern sich in der Regel darum (in Absprache mit dem Pfarrer) und machen die Kosten für den/die Organist/in gegenüber den Angehörigen geltend. Da Krofdorf-Gleiberg stark im Gießener Einzugsbereich liegt, unterliegen wir auch dem dortigen Preisdruck der Organisten. Normalerweise ist die Orgelmusik durch die Kirchensteuer abgedeckt, der kirchliche Kostenansatz für das Spielen bei einem Trauergottesdienst liegt aber unter den Forderungen, so daß wir die gegenwärtige Lösung hinnehmen müssen.
Bei manchmal gewünschten Texten und der musikalischen Gestaltung (Lieblingsschlager und Lieblings-Opernarien usw.) sollte berücksichtigt werden, daß es sich um eine kirchliche Veranstaltung handelt.
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11. Sollen wir als Angehörige erst knapp vor dem Trauergottesdienst in der Trauerhalle sein oder müssen wir früh da sein, um uns Plätze zu sichern?
Wenn unmittelbar vorher kein Trauergottesdienst stattfand, können die Angehörigen frühzeitig in die Trauerhalle, um sich zu sammeln für den bevorstehenden endgültigen Abschied. Sollten Sie sich als Angehörige anders entscheiden und erst kurz vor Beginn des Gottesdienstes eintreffen wollen, brauchen Sie keine Sorge um Ihre Plätze zu haben: Grundsätzlich werden die ersten Reihen auf beiden Seiten für trauernde Angehörige freigehalten.
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12. Auf welche Glocken hören wir?
Die kommunalen Trauerhallen auf den Friedhöfen in Gleiberg und Krofdorf besitzen kein eigenes Geläut. Bei evang. Trauergottesdiensten läuten deshalb die Glocken der evang. Kirche, in deren Ortsteil gerade der Trauergottesdienst stattfindet. Das Läuten erfolgt automatisch und ist kostenlos.– (Da in Gleiberg die Glocken der kath. Kirche gelegentlich wegen der Windverhältnisse nicht zu hören sind, können Angehörige röm.-kath. Verstorbener das Läuten der evang. Katharinenkirche Gleiberg im Pfarrbüro beantragen).
Glocken rufen die Menschen zu Gottesdienst und täglichem Innehalten zum Gebet und tragen zugleich die Freude des Glaubens in die Welt zum Zeugnis hinaus. Im besonderen Fall eines Trauergottesdienstes rufen sie die Gemeindeglieder zum fürbittenden Gedenken an ihre(n) Verstorbene(n) und laden ein zur Teilnahme am Gottesdienst und zum Abschiednehmen. Sie erinnern uns gleichzeitig an die eigene Sterblichkeit.
Nach unserer Läuteordnung läutet die Totenglocke am Vortag 5 min vor dem Abendläuten (sommers 19 Uhr ; winters 17 Uhr ) für 3 min, am Tag des Trauergottesdienstes für 3 min um 10 Uhr . 15 min vor Beginn ist für 3 min die Vaterunserglocke zu hören, und von 5 min vor bis 5 min nach Beginn läuten schließlich alle Glocken zusammen. – Bei einer späteren Urnenbeisetzung findet diese in der Regel vormittags während des 11-Uhr -Läutens statt.
Die Inschrift der Krofdorfer Totenglocke (Ton g`) von 1983 (Bronze) lautet tröstend „Der Herr spricht: Fürchte dich nicht; ich bin mit dir + Jesaja 41,10+“
Die Gleiberger bronzene Totenglocke stammt aus dem Jahr 1571 und trägt auf ihrem Mantel Darstellungen der Gefangennahme Jesu in Gethsemane und seine Grablegung. Sie erinnert damit an das stellvertretende Leiden und Sterben Jesu Christi für uns. - Es wäre schön, wenn uns die Bedeutung un-serer Glocken neu bewußt würde und wir auf ihren Klang in der jeweiligen Situation achteten, um im Alltag dem Glauben verstärkt Raum zu geben.
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13. Im Anschluß Trauerkaffee – wie ist das zu regeln?
Es ist üblich, die trauernde Öffentlichkeit während des Trauergottesdienstes zu einem sog. Trauer-/Beerdigungskaffee einzuladen. So wird Gelegen-heit gegeben, noch einmal beisammen zu sein. Dies ist für die Trauerfamilie dann z.B. sehr wichtig, wenn die einzelnen Mitglieder der Familie weit verstreut wohnen und nun einen Begegnungsrahmen finden. Es ist allerdings auch im dörflichen, im nachbarschaftlichen Miteinander ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor, ein Zeichen etwa: Wir begleiten Euch jetzt, nehmen Anteil, sind da. Von daher ist eine nachfolgende Veranstaltung wie ein Trauerkaffee in seiner gemeinschaftsstärkenden Bedeutung nicht zu unterschätzen. Es bedeutet zudem den Übergang wieder in das „normale“ Leben.
Eine weitere Dimension ist damit seit jeher verbunden: die der Versöhnung nach jahrelangem Hader und Streit. Es stimmt daher bedenklich, wenn zunehmend Bestattungen/Trauergottesdienste „in aller Stille“ stattfinden, manchmal unter bewußtem Ausschluß verfeindeter Familienmitglieder. Sollte im Angesicht des Todes der Haß nicht schweigen und „begraben“ werden können und die Chance eines Neuanfangs nicht genutzt werden?
Möglichkeiten für ein solches Trauerkaffee bestehen neben den Gastwirtschaften und dem Gleiberger Dorfgemeinschaftshaus auch in unserem Gemeindezentrum. Hier können je nach zu erwartender Teilnehmerzahl die Räumlichkeiten gewählt werden. Gerne helfen wir bei den Vorbereitungen und der Durchführung, wir bitten aber um weitere Angehörige oder Nachbarn der Trauerfamilie, die mithelfen. Manches muß auch mitgebracht werden. Die Bestatter und auch unser Pfarrbüro geben gerne unser Merkblatt weiter. Dort sind auch die Nutzungsbedingungen inklusive Kosten zu ersehen.
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14. „Bestatten Sie auch Ausgetretene?“
Bitte bedenken Sie: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, verläßt die Gemeinschaft der Christen und legt auch keinerlei Wert mehr auf ihre geistlichen Umgangsformen, Bräuche und Wertvorstellungen. Christen befehlen ihre christlichen Toten der Gnade ihres Herrn über Leben und Tod an. Wie soll man das von jemandem sagen, der einmal bewußt aus der Kirche austrat – aus welchen Gründen auch immer?
Es ist also ein Akt der Ehrlichkeit und Achtung des erklärten Willens des aus der Kirche Ausgetretenen und nun Verstorbenen, wenn die Kirche ihm zum Schluß nicht doch noch Kirchlichkeit überstülpt! Unsere Kirchenordnung versagt uns deshalb folgerichtig eine christliche Bestattung.
Für die Angehörigen ist dies gerade in der Situation der Trauer kaum nachvollziehbar; ihnen geht es um eine würdige Abschiednahme, da gehört die Kirche dazu. Hin und wieder wußten sie auch nichts von dem Austritt.
Freilich soll nicht vergessen sein, daß der aus der Kirche ausgetretene Verstorbene zugleich Getaufter war. Die Taufgnade aber ist unzerstörbar nach der Lehre der Kirche, auch wenn ein Mensch sich von ihr trennt. Evangelischen Angehörigen, die glaubhaft nachweisen können, daß kein antichristlicher Wille unmittelbar vorliegt und denen es vor allem um Trost und christliche Begleitung in dieser Situation geht, kann mit einer kirchlichen Segenshandlung entgegengekommen werden – der Einzelfall ist jeweils zu prüfen. Für den ausübenden Pfarrer ist dieser Schritt jeweils auch eine Gewissens- und Glaubwürdigkeitsfrage. - Wer auszutreten willens ist, sollte das deshalb auch von dieser Seite sehen.
Bei einer gottesdienstlichen Begleitung Ausgetretener geschieht dies ohne Talar und unter ausdrücklichem Hinweis auf den Umstand dieser Ausnahme auf Bitten der Angehörigen hin.
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15. Was uns verlorengegangen ist – die Aussegnung
Die veränderten soziologischen Bedingungen, die Verdrängung des Todes in unserer Gesellschaft und anderes haben dazu geführt, daß dem Verstorbenen in seinem Trauerhaus kaum noch Bedeutung unter christlichem Aspekt zukommt. Der Pfarrer trifft erst auf die Angehörigen, wenn der Bestatter den Verstorbenen bereits überführt hat. Und wissen Sie, was Sie als Angehörige gegenüber Ihrem Verstorbenen an christlichem Handeln anwenden dürfen?
Unser evangelisches Gesangbuch gibt uns Hinweise (eg 851). Der folgende sog. Valetsegen (Abschiedssegen) wird unter Handauflegung über dem Sterbenden gesprochen oder kann auch noch dem gerade Verstorbenen im Kreis der Familie zugesprochen werden:
„Es segne dich Gott, der Vater, der dich nach seinem Ebenbild geschaffen hat. Es segne dich Gott, der Sohn, der dich durch sein Leiden und Sterben erlöst hat. Es segne dich Gott, der heilige Geist, der dich zu seinem Tempel bereitet und geheiligt hat.
Der treue und barmherzige Gott wolle dich durch seine Engel geleiten in das Reich, da seine Auserwählten ihn ewiglich preisen. Unser Herr Christus sei bei dir, daß er dich beschütze. Der heilige Geist sei in dir, daß er dich erquicke.
Der Dreieinige Gott (hier mache über dem Sterbenden mit der Hand das Zeichen des Kreuzes) sei dir gnädig im Gericht und segne dich zum ewigen Leben. Amen“
Es tut uns gut, wenn wir etwas gegen die allgemeine Sprachlosigkeit im Angesicht des Todes unternehmen – auch dies ist ein Zeichen, daß wir Tod und Sterben nicht mehr Macht einräumen, als ihnen zusteht.
Erstveröffentlichung in Gemeindebrief „WOLKE“ 1+2/2000