Das Verhalten in unseren Gemeindehäusern darf keinen Anlass zu Beschwerden geben. Die Anweisungen der hauptamtlich Mitarbeitenden bzw. eines Beauftragten der Gemeinde sind im Hinblick auf eventuelle Haftungsansprüche zu befolgen.
In der alltäglichen Gemeindearbeit sowie in Verbindung mit Vermietungen kann es hinsichtlich der Räume auch einmal zu Engpässen kommen, so dass alle Beteiligten gebeten werden, sich entsprechend zu arrangieren. Ggf. bedeutet das auch einmal ein Ausweichen in eine andere Räumlichkeit.
Da das Jugendhaus generell nur im Ausnahmefall privat zur Verfügung steht, gelten die folgenden meisten Bestimmungen schwerpunktmäßig für das Gemeindehaus. Die Belange des Jugendhauses werden deshalb gesondert behandelt.
Verantwortungs-Regelungen
- Es sind nur Räume zu benutzen, die angemietet wurden, einschließlich der dazugehörigen Toiletten und Zugänge. In der Regel ist das Obergeschoss (des Gemeindehauses) von der Vermietung ausgeschlossen und bleibt tabu.
- Die maximale Belegung des Gemeindehauses darf aus Sicherheitsgründen 180 - 200 Personen nicht übersteigen. Bei Verstößen der Belegungsvorschriften haftet der Mieter/ Veranstalter für entstehende Schäden.
- Der Veranstalter trägt die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung bzw. Feier. Er trägt dafür Sorge, dass gleichzeitig stattfindende andere Veranstaltungen nicht beeinträchtigt bzw. gestört werden.
- Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich, die Räume im vorgefundenen sauberen Zustand zu hinterlassen und für eventuell eingetretene Schäden oder Verluste in vollem Umfang zu haften. Bewegliches Mobiliar, Geschirr, Bestecke, Bücher u. ä. dürfen nicht aus dem Gemeindezentrum entfernt werden.
- Der Mieter/Veranstalter hat den erforderlichen Unfall- und Hilfsdienst einzurichten. Falls erforderlich, ist vom Veranstalter das notwendige Personal zu stellen.
- Der Mieter/Veranstalter stellt die Kirchengemeinde von Haftungsansprüchen der Besucher der Veranstaltung, Feier bzw. Dritter gegenüber dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der gemieteten Räume, Toiletten und Zugänge entstehen.
- Die Kirchengemeinde haftet gemäß BGB nur für den sicheren Bauzustand der überlassenen Räume, Toiletten und Zugänge.
Verhaltens-Regelungen
- Rauchen ist in den Räumen der Gemeindehäuser untersagt.
- Jugendlichen darf entsprechend dem Jugendschutzgesetz kein Alkohol bzw. alkoholhaltiges Getränk ausgeschenkt werden.
- Die Küchenbenutzung darf die kirchlichen Veranstaltungen nicht beeinträchtigen. Benutztes Besteck, Geschirr, Gläser usw. sind zu spülen, abzutrocknen und wieder in die entsprechenden Schränke einzuräumen. Die Küche ist sauber zu hinterlassen. Der Nebenraum zur Küche kann für das Abstellen, Lagern und Kühlen von Lebensmitteln und weiteren Dingen genutzt werden.
- Für eine Nutzung der in den Gemeindehäusern vorhandenen technischen Geräte muss Sachkunde nachgewiesen werden.
- Das Öffnen und Schließen der Trennwände darf nur durch die Hausverwalterin vorgenommen werden.
- Ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke verbindlich einzuhalten. Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sind die Fenster ab dann geschlossen zu halten.
- Die Nutzung von Unterhaltungskapellen sowie von Medien- und Wiedergabegeräten bedarf einer besonderen Zustimmung.
- Eine Veranstaltung sollte aus Rücksicht auf die Nachbarschaft bis spätestens 3 Uhr morgens beendet sein.
- Das Abbrennen von Feuerwerk sowie der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist polizeilich verboten
- Nach Ende der Veranstaltung ist vor Verlassen des Gebäudes sicherzustellen, dass elektrische Anlagen sowie Licht ausgeschaltet und alle Außentüren/Fenster geschlossen sind. Alle benutzten Heizkörper sind auf Stufe 2 herunter zu drehen. Innentüren sind zu schließen.
Übergabe-Regelungen
- Vor der Übergabe sind die benutzten Räume zu saugen, Foyer und Küche zusätzlich feucht zu wischen. Die Tische und Arbeitsflächen sind feucht zu reinigen.
- Rest-Speisen sind zu entfernen und nicht offen stehen zu lassen.
- Der anfallende Müll ist selbst zu entsorgen.
- Vor einer Veranstaltung/Feier werden dem Mieter/Veranstalter Schlüssel für die Nutzung ausgehändigt. Sie sind zeitnah nach der Benutzung wieder abzugeben.
- Dabei sind mit der Hausverwalterin zusammen die benutzten Räumlichkeiten, das Mobiliar und die Einrichtungen abzugehen (Endabnahme) und von dieser abzunehmen. Daraufhin wird die Kaution zurückgezahlt. (also etwa bei einer Wochenendvermietung am Montag früh um ca. 9 Uhr).
- Der entsprechende Abnahmetermin ist rechtzeitig vorher abzusprechen und hat wie gesagt zeitnah zu erfolgen.
Kosten-Regelungen
- Die Mietkosten sind der nachfolgenden Gebührenordnung zu entnehmen. Abweichungen können in begründeten Fällen erfolgen.
- Die Mietpreise gelten ab Vortag 17:00 Uhr bis zum Folgetag der Veranstaltung/Feier 13:00 Uhr*. Bei Überschreitung des Nutzungszeitraums am Vor- oder Folgetag wird pauschal ein Betrag von 35.- € berechnet. (*Ausnahme Winterkirche/Teetreff)
- Grundsätzlich muss eine Kaution von 150,00 € entrichtet werden. Sie wird bei ordnungsgemäßer Übergabe zurückerstattet. Bei Beschädigungen oder zusätzlichem Aufwand für Putzen durch die Hausverwalterin werden die Kosten verrechnet.
- Eine Aufwandsentschädigung für den außerplanmäßigen Einsatz der Hausverwalterin zur Herrichtung der Räume, des Auf- und Abschließens der Räume sowie für die außerplanmäßige Verfügungs- und Anleitungsbereitschaft während der Dauer der Veranstaltung wird mit 15,- € / Stunde zusätzlich berechnet.
- Der Stromverbrauch wird mit 0,30 € / kWh in Rechnung gestellt.