Eine Taufe findet in der Regel im Gottesdienst statt. Eine Liste von Möglichkeiten wird veröffentlicht. Einige Termine werden für die Katharinenkirche Gleiberg angeboten. Ebenso für die Margarethenkirche Krofdorf.
Im Frühjahr sind beide Kirchen geschlossen, dafür findet der Gottesdienst in der "Winterkirche" (Ge-meindehaus) statt. Bei einer Taufe kann, wenn die Umstände es zulassen, auch eine Kirche benutzt werden.
Tauftermine sind aktuell im Pfarramt zu erfragen. Ebenso können dort weitere Einzel-heiten mitgeteilt werden.
Das Anmeldeformular erhalten Sie hier.
1. Wann kann ich mich/mein Kind bei Ihnen taufen lassen?
Grundsätzlich steht Ihnen die Wahl des Sonntags frei. Allerdings hat unsere Kirchengemeinde zwei Sonntage im Monat als Taufsonntage benannt, da durch eine Taufe der Ablauf eines Gottesdienstes umgestellt werden muß. Dies soll nicht zu oft geschehen.
Mit unseren beiden Kirchen haben Sie nun folgende Möglichkeiten: Am jeweils 1. Sonntag/Monat kann im Rahmen unseres Gottesdienstes in der Gleiberger Katharinenkirche (April – Dezember) eine Taufe gefeiert werden. Wir achten allerdings darauf, daß im Falle mehrerer Taufen diese zusammengelegt werden.
Eine besondere Taufmöglichkeit bieten wir Ihnen in dem Familiengottesdienst („Der etwas andere Gottesdienst“) in der Krofdorfer Margarethenkirche (bzw. Januar-März im Gemeindehaus). Dieser lockerer gestaltete Gottesdienst ,in der Regel am vierten Sonntag im Monat,- wird von einem Team vorbereitet und durchgeführt. Den aktuellen Termin erfragen Sie am besten immer im Büro.
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2. Sind auch Taufen außerhalb des sonntäglichen Gottesdienstes möglich?
Nur in begründeten Ausnahmefällen. Die Taufe bedeutet ja unter anderem die Aufnahme des Täuflings in die christliche Gemeinde. Deshalb ist es ratsam, den Täufling dort aufzunehmen, wo sich die Gemeinde versammelt: in einem öffentlichen Gottesdienst.
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3. Kann ich mich/mein Kind in einer anderen Gemeinde taufen lassen?
Zuständig für die Taufe ist zunächst einmal die Wohnsitz-Kirchengemeinde. In begründeten Fällen kann man davon jedoch eine Ausnahme machen. Dazu stellen wir Ihnen ein sog. „Dimissoriale“ aus, in welchem wir bescheinigen, daß wir gegen eine Taufe in einer anderen Kirchengemeinde nichts einzuwenden haben.
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4. Können wir unser Kind auch taufen lassen, wenn wir nicht (mehr) in der Kirche sind?
Grundsätzlich gilt nach unserer Kirchenordnung: Mindestens ein Elternteil muß der evangelischen Kirche angehören. Damit soll der Rahmen für eine christliche Erziehung sichergestellt werden. Gehören weder Vater noch Mutter eines zu taufenden Kindes der evangelischen Kirche an, so muß eine solche Taufe – zunächst - versagt werden.
Können Eltern allerdings einen evangelischen Christen benennen, der als Pate für die christliche Erziehung sorgt, so kann das Presbyterium einer Taufe ausnahmsweise zustimmen. Hier kommt dem gemeinsamen Gespräch eine wichtige Bedeutung zu, das eine Einzelfallentscheidung auf Grund der besonderen Situation der Eltern gut möglich machen kann.
So ist es gewiß angebracht, in dem Taufgespräch unter anderem auf Ihren Austritt zu sprechen kommen, um Ihre Gründe (für den Austritt und andererseits nun für die Taufe) zu erfahren. Darüber ins Gespräch zu kommen, kann für alle Beteiligten sehr interessant und hilfreich sein...
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5. Warum sollen wir überhaupt taufen (lassen)?
Viele meinen, die Kirche taufe – und deshalb solle man taufen lassen – aus rein traditionellen Gründen heraus: „Das macht man halt...“ Oder es werden abergläubische Argumente genannt: „Damit unserem Kind nichts Böses zustößt...“ Die Taufe hat aber eine ganz andere Begründung. Es geht nicht darum, den Bestand der Kirchenmitglieder feierlich zu vergrößern und ein schönes Fest zu feiern. Es geht erst recht nicht um abergläubisches Schutzhandeln.
Als Kirche taufen wir allein aus dem einen Grund: Der auferstandene Jesus Christus hat seinen Jüngern und damit allen, die Gott nachfolgen wollen, befohlen: „Geht hin in alle Welt, lehrt alle Heiden (die Gute Nachricht vom Freiwerden von der Sünde durch Glauben an Jesus) und tauft sie im Namen des dreieinigen Gottes“ (Matthäusevangelium 28,19).
Durch die Taufe wird also ein Mensch Gott übereignet, er soll zu Gott gehören. Und damit wird er in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Wer nun zu Gott gehört, bekommt von Gott ganz viel geschenkt: seine Liebe, sein Heil, seine Gnade und Vergebung. Gott sagt uns in der Taufe, wie wertvoll wir für ihn sind. Das allein ist etwas, was wir Menschen in unserem Leben so absolut vielleicht von niemandem sonst hören werden.
Dennoch muß klar bleiben, daß dies längst nicht alles sein kann. Denn Jesus sagt auch: „Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig (= gerettet) werden, wer aber nicht glaubt, der wird verdammt (= aus Gottes Reich ausgeschlossen)“ (Markusevangelium 16,16). Eine Taufe, ohne daß der Täufling in seinem Leben anfängt, über Gott nachzudenken und mehr noch, nach dem Willen Gottes zu leben und an Jesus zu glauben, eine solche unbeantwortete Taufe ist wertlos! Darum ist das Patenamt so sehr wichtig und sollte nicht leichtfertig verspielt werden!
Wer aber glaubend ganz bewußt darauf zählt, daß Gott in der Taufe Ja zu uns sagt, der hat den größten Schatz im Leben gefunden und dazu die Kraft, mit den Niederlagen des Lebens fertig zu werden.
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6. Sollen wir unser Kind jetzt taufen oder können wir das auf später verschie-ben, bis unser Kind selbst entscheiden kann?
Seit vielen Jahren ist es durch unsere Kirchenordnung ohne Schwierigkeiten möglich, die Taufe eines Kindes aufzuschieben. Dies wird mittlerweile auch gesellschaftlich akzeptiert und gereicht kaum noch zum Nachteil in Kindergarten und Schule.
Nach wie vor werden dennoch die meisten als Säuglinge/Kleinkinder getauft. Durch diese Taufform kommt zum Ausdruck, daß Gott selbst die Grundlage allen christlichen Lebens ist, der alle Menschen in seine Nachfolge ruft, auch die „Kleinen“. Unabhängig von unseren guten Taten sagt Gott uns, daß wir ihm so wertvoll sind, daß er alles zu unserem Heil getan hat. Wir müssen keine besondere Leistung vor Gott erbringen, sondern Gott liebt uns, wie wir sind. Dieses Geschenk der Taufe wird bei der Säuglingstaufe überdeutlich, denn es ist hier für jeden einleuchtend, was Gnade wirklich heißt: So hilflos und ohnmächtig zu sein wie ein kleines Kind, das nichts, aber auch gar nichts für sich und sein eigenes Heil zu tun vermag und mit leeren Händen vor Gott steht.
Manchmal entscheiden sich Eltern aber auch dafür, ihr Kind erst dann taufen zu lassen, wenn es selbst einen Zugang zum Glauben gefunden hat – als heranwachsendes Kind, als Konfirmand, als Erwachsener. Dies nennen wir eine Erwachsenentaufe. Hierfür werden keine Paten mehr benötigt, weil der erwachsene Täufling Inhalte des Glaubens bereits in Kindergottesdienst, Konfirmandenunterricht und Religionsunterricht kennenlernte.
Als Eltern müssen Sie nun selbst entscheiden, welchen Weg Sie für den für Ihr Kind günstigeren sehen.
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7. Wofür brauche/n ich/wir eigentlich Paten?
Paten werden benötigt, um im Falle einer Säuglingstaufe dem Täufling später einen Zugang zum christlichen Glauben zu ermöglichen. Deshalb versprechen sie zusammen mit den Eltern, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Diese Aufgabe können natürlich auch die Eltern allein übernehmen, sofern mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche ist.
Bei der christlichen Erziehung helfen wir als Gemeinde gerne mit: Ihrem Kind stehen Angebote aus der Kinderarbeit, der Kindergottesdienst und der Konfirmandenunterricht offen. Auch helfen wir bei Buchempfehlungen (Kinderbibel, Kindergebetbücher, christliche Literatur...) o.ä.
Übrigens: Die althergebrachte Vorstellung, Paten müßten im Todesfall der Eltern die Erziehung ihrer Patenkinder übernehmen, kann zwar ein interessanter Gedanke sein, hat aber mit dem eigentlichen Sinn des Patenamtes nichts zu tun.
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8. Wer ist als Pate eigentlich geeignet?
In jedem Fall jemand, zu dem Sie als Eltern Vertrauen haben, dem Sie aber auch zutrauen, zu Ihrem Kind ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Ein Pate muß also kein Verwandter sein, und es wäre sicher grundfalsch, jemanden nur deshalb zum Paten zu benennen, weil er bei Nichtberücksichtigung beleidigt wäre. Alibi- oder Pflichtpaten schaden oft mehr, als daß sie helfen.
Geeignete Paten sind solche, die auch die Zeit mitbringen, sich um Sorgen, Erziehung und Glaube des Patenkindes zu kümmern und Orientierung zum Leben aus dem christlichen Glauben heraus weitervermitteln können. Jemand, der mit seinem Patenkind betet, der ihm von Gott erzählt und an seinen Tauftag denkt.
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9. Können wir auch andere Paten benennen?
Ja, zur Patenschaft ist berechtigt, wer Mitglied einer dem ÖRK (Ökumenischer Rat der Kirchen) oder der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehörenden Kirche ist: z.B. röm.-katholische, baptistische, methodistische, frei evangelische (!nicht freireligiös!) Christen. Nach Möglichkeit sollten allerdings die Paten der evangelischen Kirche angehören.
Da Paten die Aufgabe haben, den Täufling an die Taufe zu erinnern, für ihn zu beten und ihm beratend und helfend zur Seite zu stehen, können logischerweise weder Nichtchristen noch aus der Kirche Ausgetretene dieses kirchliche Amt übernehmen. In Einzelfragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
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10. Was ist, wenn ich als Täufling oder Pate aus der Kirche austrete?
Weil die Taufe Gottes großes Angebot ist, daß wir alle in seiner Nähe leben dürfen und sollen, bleibt die Taufe auch nach einem Austritt aus der Kirche als der Gemeinschaft der Getauften gültig. Mit dem Austritt endet die Kirchenmitgliedschaft des Getauften, nicht aber Gottes Geschenk und Auftrag an uns als Menschen.
Tritt ein Pate aus der Kirche aus, so bleibt er zwar weiterhin Zeuge der Taufe, sein Patenamt allerdings erlischt kirchenrechtlich.
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